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LG Bautzen, 30.06.2006 - 2 O 985/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Bautzen, 30.06.2006 - 2 O 985/04
- OLG Dresden, 05.07.2007 - 11 U 1441/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.11.1964 - V ZR 185/62
Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis
Auszug aus LG Bautzen, 30.06.2006 - 2 O 985/04
Die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für Dritte, die einen Überbau vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, wird über eine entsprechende Anwendung des § 166 BGB begründet ( BGHZ 42, 374 ). - BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61
Überbau bei Grunddienstbarkeiten
Auszug aus LG Bautzen, 30.06.2006 - 2 O 985/04
Die aus § 912 BGB so resultierende Duldungspflicht des Nachbarn besteht daher nicht, wenn der Überbauende vorsätzlich oder grob fahrlässig das Recht des Nachbarn verletzt hat, wobei die Beweislast den Überbauenden trifft ( BGHZ 39, 5, 14 ). - BGH, 24.06.1964 - V ZR 162/61
Gemeinrechtliche Servitut
Auszug aus LG Bautzen, 30.06.2006 - 2 O 985/04
Aus diesem Gedanken heraus ist § 166 BGB nicht nur bei Abgabe von Willenserklärungen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen bloßer tatsächlicher Dienste des Dritten anzuwenden (vgl. BGHZ 42, 63 ). - LG Essen, 21.12.2005 - 1 S 144/02
Auszug aus LG Bautzen, 30.06.2006 - 2 O 985/04
Der Insolvenzverwalter der ... - GmbH, also der Voreigentümer des Beklagten, erwirkte unter dem 29.10.04 ein Urteil des LG Bautzen zu dem Aktenzeichen 1 S 144/02, in welchem festgestellt wurde, dass die streitverkündete Ingenieurin, Frau ..., welche die Vermessung durchgeführt hatte, verpflichtet ist, dem Voreigentümer des Beklagten alle Schäden zu ersetzen, die auf der unrichtigen Positionierung der ehemaligen Produktionshalle der ... GmbH auf dem Flurstück Nr. 105/15 der Gemarkung ... beruhen (vgl. landgerichtliches Urteil - Anlage StV-1, - 3 - Blatt 106-115 d. A.).